Konjunkturpaket der Bundesregierung – Relevante Eckpunkte für die Energiewirtschaft

Die Führungsspitzen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD haben zwei Tage verhandelt. Herausgekommen ist ein riesiges Konjunkturpaket, mit dem die Wirtschaft wieder angekurbelt werden soll, um die schweren Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Auch für die Energiewirtschaft sind Regelungen vorgesehen.

So soll im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der für die kommenden Jahre erwartete Anstieg der EEG-Umlage abgefedert werden. Aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises würde andernfalls, trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel, eine erhebliche Mehrbelastung des Strompreises mit staatlichen Strompreisbestandteilen zu erwarten sein. Zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“) soll daher ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen Senkung der EEG-Umlage geleistet werden. Mit einem Aufwand von geschätzten 11 Mrd. EUR soll die EEG-Umlage im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kWh liegen. Spätestens mit dieser Maßnahme hat sich dann die bisherige Diskussion um den Beihilfen-Charakter der EEG-Umlage entschieden. Ohne eine entsprechende Zustimmung der EU-Kommission wird dies also nicht umzusetzen sein. Die damit verbunden Auswirkungen, etwa auf die Besondere Ausgleichsregelung für die energieintensive Industrie, wird man im Detail bewerten müssen.

Bereits seit längerem wird gefordert, die Hindernisse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien abzuschaffen. Im Fokus steht dabei neben dem Ausbau der Offshore-Windenergie vor allem die Aufhebung des Förderdeckels für den PV-Strom und die Abstandsregelung für Windenergieanlagen an Land. Nun gibt es hierbei im Rahmen des Zukunftspakets Fortschritte. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für die Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW bis zum Jahr 2030 angehoben. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen an Land Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus soll eine Möglichkeit geschaffen werden, mit der Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren. Insbesondere für den letzten Punkt zeigen sich jedoch bereits jetzt ernsthafte Zweifel. Sollten die bereits heute sehr knapp bemessenen Ertragsaussichten entsprechender Windprojekte damit weiter sinken, stärkt dies nicht den Windkraftausbau, sondern dient eher dessen Verhinderung.

Darüber hinaus soll die nationale Klimaschutzinitiative gestärkt werden. Diese sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio. EUR vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden müssen. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, plant die Bundesregierung den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen abzusenken und hierfür jeweils 50 Mio. EUR in den Jahren 2020 und 2021 bereitzustellen.

Zugleich soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Von großer Bedeutung ist die von der Bundesregierung bereits seit längerem angekündigte „Nationale Wasserstoffstrategie“.
Diese soll nun kurzfristig vorgelegt werden. Das beschlossene Zukunftspaket enthält bereits erste Hinweise auf deren Ausgestaltung. Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum „Ausrüster der Welt“ zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, plant die Bundesregierung bis 2030 industrielle Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung, einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung zu errichten. Bis 2035 und 2040 sollen dann nach Möglichkeit jeweils weitere 5 GW zugebaut werden. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff, insbesondere bei industriellen Prozessen in der Entwicklung und Prozessumstellung, gefördert werden. Die Umstellung soll sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilot-Programm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Von erheblicher Relevanz dürfte sich die geplante Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage erweisen. Dabei soll nach dem Willen der Bundesregierung die EEG-Umlage nicht steigen. Geprüft werden soll ferner u.a. die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz und die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur.

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